All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

1. Gel­tung der All­ge­meinen Geschäftsbedingungen

Die Cloud­Now GmbH wen­det sich mit ihrem Ange­bot sowohl an Unternehmer als auch Ver­brauch­er im Sinne des Kon­sumenten­schutzge­set­zes. Ist ein Kunde Ver­brauch­er im Sinne des KSchG, gehen allfäl­lige zwin­gende gün­stigere geset­zliche Bes­tim­mungen diesen AGB vor. Per­so­n­en, die als Ver­brauch­er im Sinne des KSchG anzuse­hen sind, verpflicht­en sich, dies der Cloud­Now GmbH bere­its bei Anbah­nung eines geschäftlichen Kon­tak­tes mitzuteilen, um die Cloud­Now GmbH in die Lage zu ver­set­zen, die Posi­tion als Ver­brauch­er gegebe­nen­falls durch Indi­vid­u­alverträge berück­sichti­gen zu können.

2. Ver­trags­dauer

Sup­port­verträge begin­nen mit der Unterze­ich­nung des Ver­trages und/oder durch die Bezahlung der ersten Teil­rech­nung. Dien­stleis­tungsverträge für die Pro­duk­te Cloud­Files, Cloud­Serv­er, Cloud­Desk­top, haben eine ver­tragliche Min­dest­laufzeit von 12 Monat­en. Erfol­gt vor Ablauf der Ver­tragslaufzeit keine Kündi­gung unter Ein­hal­tung ein­er zwei­monati­gen Frist, kommt es jew­eils zur Ver­tragsver­längerung um weit­ere 12 Monate.

3. Ver­trag­sum­fang und Gültigkeit

Sämtliche Liefer­un­gen, Leis­tun­gen und Ange­bote der Cloud­Now GmbH erfol­gen auss­chließlich auf Grund­lage dieser All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen auch wenn im Einzelfall keine aus­drück­liche Bezug­nahme auf diese erfolgt.

Abwe­ichende Vere­in­barun­gen bedür­fen der Schriftform.

All­ge­meine Einkaufs- oder son­stige Bedin­gun­gen des Ver­tragspart­ners wer­den auch dann nicht Ver­tragsin­halt, wenn die Cloud­Now GmbH diesen nicht aus­drück­lich widerspricht.

Die All­ge­meinen Bedin­gun­gen gel­ten in ihrer jew­eils gülti­gen Fas­sung auch für sämtliche zukün­ftige Geschäfte, die der Kunde mit der Cloud­Now GmbH schließt. Die jew­eils gülti­gen Bedin­gun­gen kön­nen unter der Web­seite www.cloudnow.atoder www.cloudfiles.app abgerufen werden.

4. Vergü­tung, Preise

Die Höhe der Ent­gelte richtet sich nach der zum Zeit­punkt der Liefer­ung oder Leis­tungser­bringung gülti­gen Preis­liste der Cloud­Now GmbH.

Kosten­vo­ran­schläge und Präsen­ta­tio­nen sind stets freibleibend und man­gels aus­drück­lich­er ander­slau­t­en­der schriftlich­er Vere­in­barung kostenpflichtig.

Alle Ent­gelte und Vergü­tun­gen ver­ste­hen sich ab Geschäftssitz der Cloud­Now GmbH sowie exk­lu­sive Umsatzs­teuer und exk­lu­sive allfäl­liger Rechtsgeschäftsgebühren.

In den Ent­gel­ten sind Kosten für Trans­port, Ver­sicherung, Instal­la­tion oder Auf­stel­lung nicht enthal­ten; diese wer­den dem Kun­den geson­dert in Rech­nung gestellt.

Nicht unter die Stan­dard­ab­deck­ung eines Wartungs- bzw. Sup­port­ver­trages fall­en ins­beson­dere nach­ste­hende Leistungen:

  • Störun­gen, die durch höhere Gewalt (z.B. Span­nungss­chwankun­gen, direk­ter oder indi­rek­ter Blitzschlag, Feuer, Wass­er) oder äußere Ein­wirkun­gen (ins­beson­dere Sab­o­tage, Viren­be­fall, Sachbeschädi­gung, ……) her­vorgerufen werden;
  • Ver­wen­dung von ungeeigneten Betrieb­smit­teln, Daten­trägern oder son­stigem Zubehör;
  • unsachgemäße Behand­lung und Bedienungsfehler;
  • vom Kun­den ver­an­lasste Änderun­gen, sofern nicht von der Cloud­Now GmbH durchge­führt, sowie von Kun­den selb­st durchge­führte Uminstallationen;
  • Behe­bung von Fehlern, die auf Unter­las­sung der Ver­wen­dung von Updates oder ein­er nicht erfol­gten Daten­sicherung durch den Kun­den beruhen;
  • Indi­vidu­elle Pro­gram­man­pas­sung bzw. Neuprogrammierungen;
  • Datenkon­vertierun­gen;

Er bringt die Cloud­Now GmbH Leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit der­art aus­geschlosse­nen Prob­lem­stel­lun­gen, wer­den die dafür ange­fal­l­enen Kosten dem Kun­den nach tat­säch­lichem Aufwand zu den jew­eils gülti­gen Preisen in Rech­nung gestellt.

Sämtliche Ent­gelte für länger andauernde Leis­tun­gen sind wert­gesichert und wer­den jährlich der Entwick­lung des von der Sta­tis­tik Aus­tria veröf­fentlicht­en VPI 2015 angepasst. Aus­gangs­ba­sis für die Berech­nung ist der zum Zeit­punkt des Ver­tragsab­schlusses zulet­zt ver­laut­barte VPI 2015. Wert­sicherungsan­pas­sun­gen erfol­gen jew­eils zum 01.01. eines Fol­ge­jahres. Unter­lassene Ent­gel­ter­höhun­gen kön­nen bei Erhöhun­gen in den Fol­ge­jahren berück­sichtigt werden.

5. Zahlungs­be­din­gun­gen

Die Cloud­Now GmbH ist berechtigt, Teilleis­tun­gen und Teil­liefer­un­gen zu erbrin­gen und hiefür Teil­rech­nun­gen zu legen.

Sämtliche Rech­nungs­be­träge sind bin­nen 7 Tagen ab Rech­nungs­da­tum ohne jeden Abzug und spe­sen­frei zu bezahlen, sofern im Einzelfall keine abwe­ichende Vere­in­barung getrof­fen wurde. Bei unbar­er Zahlung hat eine Banküber­weisung auf das in der Rech­nung angegebene Kon­to so zeit­gerecht zu erfol­gen, dass der Rech­nungs­be­trag spätestens am Fäl­ligkeit­stag ein­ge­langt ist. Zahlun­gen des Kun­den gel­ten erst mit dem Zeit­punkt des Ein­lan­gens auf dem Geschäft­skon­to der Cloud­Now GmbH als geleistet.

Ein­lan­gende Zahlun­gen tilgen zuerst die Zins­eszin­sen, die Zin­sen und Neben­spe­sen, dann das aushaf­tende Kap­i­tal, begin­nend bei der ältesten Schuld.

Wenn der Kunde seine Zahlungsverpflich­tung in Rat­en abzus­tat­ten hat, wird vere­in­bart, dass bei nicht frist­gerechter Bezahlung auch nur ein­er Rate sämtliche noch ausste­hende Zahlun­gen sofort fäl­lig werden.

5.1 Zahlungsverzug, Verzugsfolgen

Im Fall des Zahlungsverzuges ist die Cloud­Now GmbH unbeschadet weit­erge­hen­der Ansprüche berechtigt, ab Fäl­ligkeit Verzugszin­sen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen.

Der Kunde hat der Cloud­Now GmbH entste­hende Mahn­spe­sen in Höhe von pauschal EUR 5,00 zuzüglich Por­to pro erfol­gter Mah­nung sowie für die Evi­den­zhal­tung des Schuld­ver­hält­niss­es im Mah­n­we­sen pro Hal­b­jahr einen Betrag von EUR 15,00 zu erset­zen. Darüber hin­aus sind alle zur zweck­entsprechen­den Rechtsver­fol­gung notwendi­gen Mahn- und Inkas­sospe­sen sowie die Kosten der Beiziehung eines Recht­san­waltes nach den All­ge­meinen Hon­o­rar-Kri­te­rien für Recht­san­wälte (AHK) in der jew­eils gel­tenden Fas­sung zu ersetzen.

Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen,

  • ver­lieren vere­in­barte Zahlungsziele ihre Wirk­samkeit und alle gelegten Rech­nun­gen wer­den sofort zur Zahlung fällig.
  • treten allfäl­lige Skon­tovere­in­barun­gen außer Kraft und ist ein Skon­toabzug bis zur voll­ständi­gen Begle­ichung sämtlich­er Forderun­gen samt Zin­sen und Kosten auch für die nach­fol­gen­den Rech­nungs­be­träge unzulässig.

Unbeschadet son­stiger Rechte ist die Cloud­Now GmbH berechtigt, für den Zeitraum des Zahlungsverzuges ihre Leis­tungser­bringung zu sistieren und die Wieder­auf­nahme von ein­er angemesse­nen Vorauszahlung abhängig zu machen.

6. Eigen­tumsvor­be­halt

Alle Waren (auch Soft­ware) wer­den unter Eigen­tumsvor­be­halt­geliefert und bleiben bis zur voll­ständi­gen Bezahlung inklu­sive aller Nebenge­bühren Eigen­tum der Cloud­Now GmbH. Die Cloud­Now GmbH ist berechtigt, ihr Eigen­tum äußer­lich ken­ntlich zu machen.

Der Kunde verpflichtet sich, während des aufrecht­en Eigen­tumsvor­be­haltes, den Kaufge­gen­stand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers zu ver­wahren und ihn gegen alle ver­sicherbaren Risiken aus­re­ichend (ins­beson­dere gegen Feuer‑, Wasser‑, Dieb­stahl- und Van­dal­is­muss­chä­den zum Neuw­ert) zu versichern.

Die unter Eigen­tumsvor­be­halt ste­hen­den Waren dür­fen wed­er verpfän­det noch sicherung­shal­ber übereignet wer­den. Bei etwaigen Pfän­dun­gen oder son­stiger Inanspruch­nahme durch dritte Per­so­n­en ist der Kunde verpflichtet, sofort alle Maß­nah­men zu set­zen, um die Ein­stel­lung der Exeku­tion hin­sichtlich dieser Gegen­stände zu erwirken, das Eigen­tum­srecht der Cloud­Now GmbH gel­tend zu machen und die Cloud­Now GmbH unverzüglich zu verständigen.

Nutzungs­be­wil­li­gun­gen und Nutzungsrechte wer­den unter dem Vor­be­halt der voll­ständi­gen Zahlung aller vere­in­barten Ent­gelte eingeräumt („urhe­ber­rechtlich­er Eigentumsvorbehalt“).

7. Pflicht­en und Obliegen­heit­en des Kunden

Der Kunde ist zur erforder­lichen Mitwirkung verpflichtet und wird dafür sor­gen, dass alle Voraus­set­zun­gen, die zu ein­er ord­nungs­gemäßen Leis­tungser­bringung durch die Cloud­Now GmbH erforder­lich sind, rechtzeit­ig gegeben sind.

Es obliegt dem Kun­den, rechtzeit­ig und voll­ständig die zur Leis­tungser­bringung erforder­lichen oder von der Cloud­Now GmbH ange­forderten Hand­lun­gen zu set­zen und Infor­ma­tio­nen zu erteilen/Unterlagen zu übergeben.

Verzögerun­gen durch unrichtige, unvoll­ständi­ge oder nachträglich geän­derte Infor­ma­tio­nen oder Anforderun­gen gehen zu Las­ten des Kunden.

8. Leis­tungser­bringung durch die Cloud­Now GmbH

Für Art und Umfang der Liefer­un­gen und Leis­tun­gen von der Cloud­Now GmbH ist die schriftliche Auf­trags­bestä­ti­gung maßgeblich.

Abre­den, die vor Ver­tragss­chluss getrof­fen wur­den, bedür­fen zu ihrer Wirk­samkeit der schriftlichen Bestätigung.

Die Cloud­Now GmbH ist berechtigt, Sub­un­ternehmer sowie Erfül­lungs- oder Besorgungs­ge­hil­fen in die Leis­tungser­bringung einzubinden.

Ter­mine und Fris­ten wer­den nur durch schriftliche Bestä­ti­gung verbindlich. Die Ein­hal­tung von Ter­mi­nen und Fris­ten set­zt stets voraus, dass der Kunde seinen Pflicht­en und Obliegen­heit­en nachgekom­men ist. Verzögern sich verbindliche Ter­mine oder Fris­ten auf Grund von Umstän­den, die nicht in der Sphäre der Cloud­Now GmbH liegen, ist eine Ver­längerung der Leis­tungs­fris­ten zu vereinbaren.

Die Leis­tungser­bringung erfol­gt inner­halb der nor­malen Arbeit­szeit­en nach Wahl der Cloud­Now GmbH am Stan­dort des EDV-Sys­tems des Kun­den oder in den Geschäft­sräu­men der Cloud­Now GmbH. Die Cloud­Now GmbH wird sich um die rasche Behe­bung angezeigter Störun­gen, inner­halb der vere­in­barten Reak­tions- und Lösungszeit­en bemühen und stellt hier­für eine Hot­line, die Störungs­be­he­bung über Fernser­vice sowie die Störungs­be­he­bung vor Ort zur Ver­fü­gung. Erfol­gt die Leis­tungser­bringung über Kun­den­wun­sch außer­halb der nor­malen Arbeit­szeit­en der Cloud Now GmbH sind die dadurch entste­hen­den Mehrkosten geson­dert zu vergüten. Bei wieder­holter Inanspruch­nahme von Sup­port­leis­tun­gen für gle­ichar­tige Prob­leme ist die Cloud­Now GmbH berechtigt, eine weit­ere Beratung von kostenpflichti­gen Schu­lungs­maß­nah­men abhängig zu machen.

Die Cloud­Now GmbH unter­hält an jedem zweit­en Dien­stag sowie jeden Fre­itag des Kalen­der­monats ein Stan­dard­ser­vice-/Wartungs­fen­ster in der Zeit von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Wartun­gen in diesem Zeit­fen­ster wer­den eine Woche vorher auf der Web­seite der Cloud­Now GmbH und per e‑mail angekündigt. Zu diesen Zeit­en kann es zu Beein­träch­ti­gun­gen der vollen Funk­tion­al­ität der von Cloud­Now GmbH geliefer­ten Waren bzw. zu erbrin­gen­den Ver­tragsleis­tun­gen kom­men, ohne dass diese als Man­gel zu qual­i­fizieren wären bzw. der Kunde hier­aus Rechts­fol­gen gegenüber der Cloud­Now GmbH ableit­en könnte.

9. Gewährleis­tung

9.1 Man­gel

Die Cloud­Now GmbH leis­tet Gewähr dafür, dass der Ver­trags­ge­gen­stand die aus­drück­lich bedun­gene Eigen­schaft besitzt.

Mündliche Auskün­fte und Zusagen, Prospek­te und Wer­beaus­sagen gle­ich welch­er Art (ins­beson­dere Beschrei­bun­gen, Angaben über Qual­ität, Beschaf­fen­heit, Zusam­menset­zung und Ver­wend­barkeit), Angaben in Hand­büch­ern, Kat­a­lo­gen, Prospek­ten, und son­sti­gen Werbeschriften sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht aus­drück­lich als verbindlich beze­ich­net sind und stellen keine Zusicherung ein­er bes­timmten Eigen­schaft dar.

Für Fehler, Störun­gen oder Schä­den, die auf unsachgemäße Bedi­enung, vom Kun­den vorgenommene Änderun­gen, anor­male Betrieb­s­be­din­gun­gen, Verseuchung mit Viren oder Bedi­enungs­fehler zurück­zuführen sind, ent­fällt jede Gewährleistung.

Män­gel und son­stige Bean­stan­dun­gen sind bei son­stigem Ver­lust des Gewährleis­tungsrechts unverzüglich – läng­stens aber inner­halb von sieben Tagen ab der Erfül­lung – schriftlich und aus­führlich doku­men­tiert zu rügen. Verdeck­te Män­gel sind unverzüglich nach ihrer Ent­deck­ung schriftlich und aus­führlich doku­men­tiert zu rügen.

Die Ver­mu­tung der Man­gel­haftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

Ersat­zliefer­un­gen oder Män­gel­be­he­bun­gen ver­längern, hem­men oder unter­brechen die Gewährleis­tungs­frist nicht.

Rück­griff­sansprüche nach § 933 b ABGB gegen die Cloud­Now GmbH sind ausgeschlossen.

Die Gel­tend­machung von Män­geln berechtigt den Kun­den nicht zur Einrede des nicht erfüll­ten Vertrages.

9.2 Gewährleis­tungs­be­helfe

Im Falle der Gewährleis­tung hat Verbesserung jeden­falls Vor­rang vor Preis­min­derung oder Wandlung.

Erfol­gt die Verbesserung nicht inner­halb angemessen­er Frist, kann der Kunde nach sein­er Wahl die Min­derung des Preis­es oder, falls die Tauglichkeit des Ver­trags­ge­gen­standes erhe­blich gemindert ist, die Wand­lung des Ver­trages verlangen.

9.3 Gewährleis­tungs­frist

Die Gewährleis­tungs­frist begin­nt mit der erfol­gten Über­gabe oder Abnahme des Ver­trags­ge­gen­standes und beträgt 12 Monate.

10. Haf­tungs­beschränkung

Die Cloud­Now GmbH haftet unbeschränkt für Schä­den, wenn ihr Vor­satz oder grobe Fahrläs­sigkeit nachgewiesen wer­den kann.

Für Schä­den aus leichter Fahrläs­sigkeit sowie für Folgeschä­den und Ver­mö­genss­chä­den, für nicht erzielte Erspar­nisse sowie für Schä­den aus Ansprüchen Drit­ter gegen den Kun­den haftet die Cloud­Now GmbH in keinem Fall.

Schaden­er­satzansprüche müssen bei son­stigem Ver­lust des Recht­es inner­halb von sechs Monat­en, nach­dem der Anspruchs­berechtigte von dem Schaden Ken­nt­nis erlangt hat, spätestens aber inner­halb von drei Jahren nach dem anspruchs­be­grün­den­den Ereig­nis gerichtlich gel­tend gemacht werden.

10.1 Haf­tung für den Ver­lust von Daten

Der Kunde übern­immt es, Dat­en und Pro­gramme in anwen­dungsadäquat­en Inter­vallen regelmäßig min­destens ein­mal täglich, zu sich­ern und damit zu gewährleis­ten, dass diese mit vertret­barem Aufwand wieder­hergestellt wer­den können.

Im Falle eines von der Cloud­Now GmbH zu vertre­tenden Daten­ver­lustes haftet die Cloud­Now GmbH für die Wieder­her­stel­lung nur in Höhe des Aufwan­des, der entste­ht, wenn der Kunde obige Daten­sicherun­gen durchge­führt hat.

11. Rück­trittsrecht

Ver­schlechtert sich die Ver­mö­genslage des Kun­den nach Ver­tragsab­schluss oder ist eine solche Ver­schlechterung zu befürcht­en, ins­beson­dere wenn der Kunde einen Antrag auf Eröff­nung des Insol­ven­zver­fahrens gestellt hat, oder erlangt die Cloud­Now GmbH nach Abschluss des Ver­trages von ein­er Ver­schlechterung der Ver­mö­genslage des Kun­den Ken­nt­nis, kann die Cloud­Now GmbH vom Kun­den ver­lan­gen, ihr inner­halb ein­er angemesse­nen Frist für alle zu dieser Zeit fäl­li­gen Ansprüche Sicher­heit zu leisten.

Nach frucht­losem Ablauf dieser Frist kann die Cloud­Now GmbH vom Ver­trag zurücktreten.

12. Geheimhal­tung, Datenschutz

Die Ver­tragsparteien sind verpflichtet, über alle Tat­sachen und Infor­ma­tio­nen, die ihnen in Zusam­men­hang mit der Durch­führung dieses Ver­trages bekan­nt wer­den, Stillschweigen zu bewahren, die Weit­er­gabe an Dritte zu unter­lassen sowie dafür zu sor­gen, dass diese Infor­ma­tio­nen unberechtigten Drit­ten, ins­beson­dere Konkur­renten, nicht zur Ken­nt­nis gelan­gen können.

Die durch die gegen­ständliche Vere­in­barung geschützten ver­traulichen Infor­ma­tio­nen umfassen ins­beson­dere Dat­en, Know-How, Geschäfts­berichte, Kun­den­lis­ten und Lis­ten von Geschäftspart­nern, Preis­lis­ten und Kalku­la­tion­s­grund­la­gen, Geschäftsstrate­gien oder Vor­bere­itun­gen und alle Ideen, die die Ver­tragsparteien einan­der gle­ichgültig ob mündlich oder schriftlich anver­trauen oder in elek­tro­n­is­ch­er oder son­stiger Form zur Ver­fü­gung stellen.

Weit­ers verpflicht­en sich die Ver­tragsparteien auch nach Ende des Ver­trages wech­sel­seit­ig, den Gebrauch der von der anderen Ver­tragspartei erlangten ver­traulichen Infor­ma­tio­nen durch Dritte nicht zu ermöglichen oder zu fördern.

Die Cloud­Now GmbH verpflichtet sich, vom Kun­den erhal­tene Dat­en auss­chließlich für Zwecke der Erbringung der ver­traglich geschulde­ten Arbeit­en zu ver­wen­den, das Datenge­heim­nis (§ 15 DSG 2000) zu bewahren und die notwendi­gen Sicher­heits­maß­nah­men vorzukehren um unter Bedacht­nahme auf den Stand der tech­nis­chen Möglichkeit­en und auf die wirtschaftliche Vertret­barkeit sich­er zu stellen, dass die Dat­en vor zufäl­liger oder unrecht­mäßiger Zer­störung und vor Ver­lust geschätzt sind, dass ihre Ver­wen­dung ord­nungs­gemäß erfol­gt und dass die Dat­en Unbefugten nicht zugänglich sind (§ 14 DSG 2000). Die Cloud­Now GmbH verpflichtet ihre Mitar­beit­er, die Bes­tim­mungen gemäß § 15 des DSG einzuhalten.

13. Son­stige Bestimmungen

13.1 Aufrech­nung, Abtretung

Die Aufrech­nung mit Forderun­gen des Kun­den gegen Forderun­gen der Cloud­Now GmbH oder eine Zurück­be­hal­tung des Ent­gelts ist ausgeschlossen.

Eine Zurück­be­hal­tung des Ent­gelts ist im Falle berechtigter Verbesserungsansprüche dann zuläs­sig, wenn dieser Anspruch anerkan­nt oder recht­skräftig fest­gestellt ist und nur im Umfang des für die Verbesserung notwendi­gen Aufwandes.

Keine Partei darf Rechte und Pflicht­en aus dem Ver­trag ohne die vorherige schriftliche Zus­tim­mung der anderen Partei abtreten.

13.2 Schrift­form

Änderun­gen und Ergänzun­gen dieser Bedin­gun­gen und aller abgeschlosse­nen Verträge bedür­fen stets der schriftlichen Zus­tim­mung bei­der Parteien. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 13.3 Zustellungen

Zustel­lun­gen und Wil­lenserk­lärun­gen erfol­gen bis zur schriftlichen Bekan­nt­gabe ein­er anderen Anschrift rechtswirk­sam an die vom Kun­den in der Bestel­lung angegebe­nen Adresse.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Ver­tragsab­schluss die maßge­blichen Dat­en voll­ständig und richtig anzugeben. Bei unrichti­gen, unvoll­ständi­gen und unklaren Angaben durch den Kun­den haftet dieser für alle daraus entste­hen­den Kosten. Der Kunde ist verpflichtet, Änderun­gen des Namens, der Anschrift bzw. einen Wech­sel des Sitzes unverzüglich schriftlich bekan­ntzugeben. Im Unter­las­sungs­fall kön­nen wirk­same Zustel­lun­gen an die zulet­zt bekan­nt­gegebene Adresse des Kun­den vorgenom­men werden.

13.4 Sal­va­torische Klausel

Soll­ten einzelne Bes­tim­mungen ganz oder teil­weise nicht rechtswirk­sam oder nicht durch­führbar sein oder wer­den, wird hier­durch die Gültigkeit der übri­gen Bes­tim­mungen nicht berührt.

Anstelle der unwirk­samen oder undurch­führbaren Bes­tim­mungen oder zur Aus­fül­lung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am näch­sten kommt, was die Parteien redlicher­weise gewollt hät­ten, wenn sie bei Ver­tragsab­schluss diesen Punkt bedacht hät­ten. Gle­ich­es gilt für den Fall, dass diese Bedin­gun­gen eine Regelungslücke enthalten.

 13.5 Rechtswahl

Soweit nicht anders vere­in­bart, gel­ten die zwis­chen Unternehmern zur Anwen­dung kom­menden geset­zlichen Bes­tim­mungen auss­chließlich nach öster­re­ichis­chem Recht, auch dann, wenn der Auf­trag im Aus­land durchge­führt wird. Die Bes­tim­mungen des UN-Kaufrechts find­en keine Anwendung.

 13.6 Gerichtsstand

Für eventuelle Stre­it­igkeit­en gilt die auss­chließliche örtliche Zuständigkeit des sach­lich zuständi­gen Gericht­es für den Geschäftssitz der Cloud­Now GmbH als vereinbart.

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